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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,119563
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10 B ER (https://dejure.org/2010,119563)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.07.2010 - L 15 AS 14/10 B ER (https://dejure.org/2010,119563)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - L 15 AS 14/10 B ER (https://dejure.org/2010,119563)
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  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Dagegen spricht auch nicht der Umstand, dass die auf § 66 Abs. 1 SGB I gestützte Versagung noch nicht bewilligter Leistungen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 01. Januar 2009, Az. B 4 AS 78/08 R) keine Entscheidung über die Leistungsberechtigung darstellt und als lediglich vorläufige, verfahrensrechtlich begründete Verweigerung einer Leistungsgewährung nur mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06

    Einstweiligen Rechtsschutz gegen die Absenkung von Leistungen der Grundsicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Bereits vor der Gesetzesänderung zum 01. Januar 2009 wurde die Entziehung laufender Leistungen nach § 66 Abs. 1 SGB I, worum es sich im vorliegenden Fall bei dem Bescheid vom 05. Januar 2010 handelt, als Entscheidung über die Leistung qualifiziert, sodass der dagegen gerichtete Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung hatten (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 9 AS 239/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 -L 5 B 1173/06 AS ER; Eicher/Spellbrink: SGB 11, 2.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - L 5 B 1173/06

    Nichtleistung durch Behörde trotz Leistungsbewilligung; vorläufige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Bereits vor der Gesetzesänderung zum 01. Januar 2009 wurde die Entziehung laufender Leistungen nach § 66 Abs. 1 SGB I, worum es sich im vorliegenden Fall bei dem Bescheid vom 05. Januar 2010 handelt, als Entscheidung über die Leistung qualifiziert, sodass der dagegen gerichtete Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung hatten (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 9 AS 239/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 -L 5 B 1173/06 AS ER; Eicher/Spellbrink: SGB 11, 2.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Zur Auslegung dieses Begriffs kann nach der Literatur (vgl. Hohm/ Loose, SGB II, § 7, Rn. 55) auf die Definition des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 87, 234, 263 ff.) zurückgegriffen werden, wonach es sich dabei um eine Lebensgemeinschaft zweier Personen handeln muss, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner für einander begründen und über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 1703/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Der Grundsicherungsträger, der dem (ehemaligen) Hilfebedürftigen die Leistungen wegen unterlassener Angaben über Einkommen und Vermögen des Lebenspartners entziehen will, ist im Rahmen der ihm auferlegten Ermessensentscheidung gehalten, Einkommensnachweise des Lebenspartners anzufordern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2007, Az: L 7 AS 1703/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Januar 2008, Az: L 7 AS 773/07 ER und Beschluss des Senates vom 23. Februar 2010, Az: L 15 AS 28/10 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 - L 8 AS 3380/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Dies wird in der Rechsprechung der Landessozialgerichte teilweise so vertreten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2008, Az. L 8 AS 3380/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - L 28 B 598/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Da der erwerbsfähige hilfsbedürftige Antragsteller nicht verpflichtet ist, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seines Partners mitzuteilen, ist der Leistungsträger vielmehr gehalten, die erforderlichen Auskünfte unmittelbar bei dem mutmaßlichen Partner einzuholen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. Mai 2007, Az: L 28 B 598/07 AS ER), der Partner ist zur Auskunft verpflichtet, wenn eine Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II vorliegt (Hohm/Sander: Gemeinschaftskommentar zum SGB II § 60 Rn. 100).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 7 AS 773/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Der Grundsicherungsträger, der dem (ehemaligen) Hilfebedürftigen die Leistungen wegen unterlassener Angaben über Einkommen und Vermögen des Lebenspartners entziehen will, ist im Rahmen der ihm auferlegten Ermessensentscheidung gehalten, Einkommensnachweise des Lebenspartners anzufordern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2007, Az: L 7 AS 1703/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Januar 2008, Az: L 7 AS 773/07 ER und Beschluss des Senates vom 23. Februar 2010, Az: L 15 AS 28/10 B ER).
  • SG Lüneburg, 15.01.2010 - S 48 AS 27/10

    Beendigung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Mit Beschluss vom selben Tag hat das SG Lüneburg die Antragsgegnerin zur Zahlung dieses Betrages (längstens bis zu Unanfechtbarkeit des Widerspruchsbescheides) verpflichtet (S 48 AS 27/10 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2010 - L 15 AS 28/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Der Grundsicherungsträger, der dem (ehemaligen) Hilfebedürftigen die Leistungen wegen unterlassener Angaben über Einkommen und Vermögen des Lebenspartners entziehen will, ist im Rahmen der ihm auferlegten Ermessensentscheidung gehalten, Einkommensnachweise des Lebenspartners anzufordern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2007, Az: L 7 AS 1703/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Januar 2008, Az: L 7 AS 773/07 ER und Beschluss des Senates vom 23. Februar 2010, Az: L 15 AS 28/10 B ER).
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